Ambulanter Pflegedienst
Unser Leitsatz:
„Ethik besteht darin, mich verpflichtet zu fühlen, allem Lebenden die gleiche Ehrfurcht entgegenzubringen, wie dem eigenen Leben.“ (Albert Schweitzer)
Unser Verständnis von Pflege:
Unsere engagierten Pflegenden erbringen alle pflegerischen, beratenden und unterstützenden Leistungen unter Beachtung der Würde und der Selbstbestimmung mit Respekt.
Wir wollen unsere Klienten und ihre pflegenden Angehörigen befähigen, ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern. Dabei nehmen wir die Klienten in ihrer Ganzheitlichkeit, in ihrem sozialen Kontext, unter der Berücksichtigung ihrer Biografie und der Lebensphase, in der sie sich gerade befinden, wahr. Unser Ambulanter Pflegedienst ist eng mit dem Leistungsangebot „Selbstbestimmtes Leben mit Persönlicher Assistenz“ vernetzt.
Unser Leistungsangebot:
- Wir pflegen Sie in Ihrem Zuhause (Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung). Eine besondere Leistungsform ist die Persönliche Assistenz.
- Wir beraten Sie in Ihrem Zuhause und bestätigen die Pflege entsprechend § 37 SGB XI.
- Wir pflegen Sie im Falle der Verhinderung Ihrer Pflegeperson nach § 39 SGB XI (Urlaub, Krankheit, stundenweise Verhinderung etc.) und erbringen zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI.
- Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen zu unseren Pflege- und Hilfsangeboten und zur Kostenübernahme der Leistungen durch die Krankenkasse, die Pflegekasse oder das Sozialamt.
- Wir beraten Sie zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget.
- Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Pflegegrades und bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln sowie wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
- Wir vermitteln Beratungsstellen sowie Dienstleistungen, wie Fahr- und Begleitdienste, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Begegnungsstätten und Reha-Sportangebote.
Wir bieten zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125,00 €) nach § 45b SGB XI an.
Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, bei denen im häuslichen Bereich gepflegt wird, haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Mit dem Entlastungsbetrag sollen
* pflegende Angehörige entlastet und/oder beraten werden
* Pflegebedürftige gefördert werden, so dass sie so lange wie möglich im häuslichen Umfeld ihren Alltag selbstständig bewältigen und soziale Kontakte pflegen können
Dies kann erfolgen durch
* Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
* Unterstützung beim Einkaufen
* familienentlastende und unterstützende Dienstleistungen
* Begleitung bei Spaziergängen
* stundenweise Betreuung von Demenzerkrankten bzw. psychisch und seelisch Erkrankten
* Fahr- und Begleitdienste
* Unterstützung bei der alltäglichen Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, Versicherungen und Banken
* Körperpflege und Zubereitung von Nahrung (nur bei Pflegegrad 1)