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Behindertenverband
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17033 Neubrandenburg
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Nutzung der 125,- Euro Leistung nun auch durch nachbarschaftliche Hilfe

 
Menschen mit Pflegebedarf stehen verschiedene Leistungen der Pflegekasse zu. Seit 2017 gibt es dabei auch den so genannten „Entlastungsbeitrag“ nach §45b SGB XI, besser bekannt als „125 Euro – Leistung“. Viele Pflegebedürftige bzw. ihre pflegenden Angehörigen können diese Leistung z.B. für Hauswirtschaftshilfen, Einkaufshilfen oder Betreuungsleistungen nutzen und so die Pflege zu Hause besser absichern.  Bisher durften ausschließlich zertifizierte Dienstleister diese Leistung abrechnen, z.B. anerkannte Pflegedienste, nicht jedoch Privatpersonen. Somit verfiel diese Leistung bei vielen Pflegebedürftigen, weil sie keinen Dienstleister mit Kapazitäten mehr gefunden haben. Seit September 2019 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nun neue Richtlinien, die es auch Privatpersonen ermöglichen, diese Leistung abzurechnen. Somit können Pflegebedürftige, die z.B. durch Nachbarn Unterstützung beim Einkaufen bekommen, die Leistung jetzt sinnvoll nutzen und ihren Hilfspersonen eine Aufwandsentschädigung zahlen. Zuvor müssen die nachbarschaftlichen Helfer jedoch einen Kurs besuchen (für ca. 8 Stunden, dieser ist kostenfrei) und sie dürfen mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein bzw. nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Vergütet werden darf die nachbarschaftliche Hilfe mit maximal 8,- Euro pro Stunde bis die 125,- Euro Leistung aufgebraucht ist.
 
Weitere Informationen gibt die EUTB-Beraterin Annika Schmalenberg beim Allgemeinen Behindertenverband M-V in den Räumlichkeiten der Begegnungsstätte Blumenborn oder unter 0395/379 393 81.
 

 

Die Jugendsozialarbeit wird gefördert durch:

H Kofinanziert von der Europaischen Union POS
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