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Behindertenverband
Neubrandenburg e.V.
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17033 Neubrandenburg
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Begegnungsstätte Blumenborn
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Wahlordnung

§ 1 Grundsätze
Für alle Wahlhandlungen während der Mitgliederversammlung ist ausschließlich die von der Mitgliederversammlung gewählte Wahlkommission verantwortlich, de­ren Anweisungen alle bei der Mitgliederversammlung Anwesenden in dieser Bezie­hung aus­schließlich zu befol­gen haben. Alle Wahlhandlungen während der Mitgliederversammlung sind von der Wahllei­tung zu or­ganisieren.
  1. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Form der Wahl (ge­heim oder offen) mit einfacher Mehrheit. Stimmt bei einem Wahlgang die Anzahl der aufgestellten Kandidaten mit der Anzahl der zu wählenden Mitglieder überein, kann vor diesem Wahlgang für eine offene Wahl entschieden werden. Diese Möglichkeit scheidet aus, wenn mehr Kandidaten bestätigt werden.
  2. Bei jedem Wahlgang können von allen Wahlberechtigten beliebig viele Kan­dida­ten aufgestellt werden. Stimmabgaben sind nur für diejenigen Kandidaten zulässig, die von den Wahlberech­tigten in offener Abstimmung auf die Kandidatenliste gesetzt worden sind.
  3. Die Anzahl der im jeweiligen Wahlgang zu wählenden Personen ist in der Satzung geregelt.
  4. Die Stimmabgabe erfolgt entsprechend der vorherigen Entscheidung durch Handzeichen oder durch Stimmzettel.
§ 2 Wahl der Wahlkommission
  1. Die Tagungsleitung organisiert und leitet die Wahl der Wahlkommission vor beginnender Kandida­tenaufstellung für die Wahlhandlungen. Die Wahl der Wahlkommission be­ginnt mit der Auf­stellung der Kandidaten aus der Reihe der stimmberech­tigten Mitglieder. Jeder an­wesende Stimmberechtigte hat das Recht, Vorschläge für die Wahlkommission zu machen. Dabei ist die Tagungsleitung verpflichtet, sofort die Zustimmung jedes Vorgeschlagenen einzuholen, weil dieser damit als Kandidat für alle anderen zentralen Wahlfunktionen im Behindertenverband Neubrandenburg e.V. aus­scheidet.
  2. Jeder Vorschlag ist zur Diskussion zu stellen. Für jeden benannten Kandidaten ist durch Abstimmung darüber zu entscheiden, ob der Betreffende auf die Kandidatenliste gesetzt wird.
  3. Sobald eine angemessene Anzahl von Kandidaten für die Wahlkommission vorliegt, mindestens drei, kann die Tagungsleitung einen Beschluss über die Schließung der Liste herbeiführen. Dann lässt sie in offener Abstimmung über die vorliegende Liste in ihrer Gesamtheit Beschluss fassen.

Die Wahlkommission konstituiert sich nach ihrer Wahl und wählt in offener Abstim­mung ihren Vorsitzenden. Der/die Vorsitzende der Wahlkommission erläutert den stimmberechtigten Anwesenden die genauen Einzelheiten der durchzuführenden Wahlvorgänge.

 § 3 Wahl des/der Vorsitzenden des Behindertenverbandes Neubrandenburg
  1. In einem ersten Wahlgang ist in geheimer oder offener Abstimmung (entspre­chend § 1, Abs.2) von allen stimmberechtigten Anwesenden der/die Vorsitzende des Behinder­tenverban­des Neubrandenburg e.V. zu wählen. Alle stimmberechtigten Anwesenden sind berechtigt, hierfür Vorschläge zu unterbreiten.
  2. Jeder Vorschlag ist zur Diskussion zu stellen. Für jeden benannten Kandidaten ist durch Abstimmung darüber zu entscheiden, ob der/die Betreffende auf die Kandidatenliste gesetzt wird.
  3. Sobald die Wahlkommission feststellt, dass alle Vorschläge erfasst sind, lässt der/die Vor­sitzende über die Schließung der Kandidatenliste einen Beschluss fassen.
  4. Wenn eine geheime Wahl durchgeführt wird, werden während einer entspre­chenden Pause die Stimmzettel mit den Namen der Kandidaten vorbereitet. Gleichzeitig werden nach ihrer ordnungsgemäßen Verschließung unter Aufsicht der Wahlkommis­sion die erforderlichen Wahlurnen aufgestellt, von denen mindes­tens eine im Interesse der Menschen mit Behinde­rung beweglich sein muss.
  5. Nach Fertigstellung der Stimmzettel wird die geheime Wahl entsprechend dieser Wahlord­nung und den Einzelheiten, die der/die Vorsitzende der Wahlkommission bekannt gibt, durch­geführt. Soweit wegen einer Behinderung erforderlich, ist die Wahlhilfe durch eine Person des Vertrauens zulässig.
  6. Die Auszählung der Stimmen durch die Wahlkommission erfolgt öffentlich.
  7. Der/die Vorsitzende der Wahlkommission gibt dann das Ergebnis der Wahl zum/zur Vor­sit­zenden des Behindertenverbandes Neubrandenburg e.V. bekannt.
§ 4 Die Wahl der anderen Mitglieder des Vorstandes
  1. Nach Beendigung der Wahl des Vorsitzenden erfolgt die Wahl des Stellvertreters,des Schriftführers und des Schatzmeisters.
  2. In Bezug auf die Einzelheiten der Wahlvorgänge finden die Festlegungen in § 3entspre­chende Anwendung.
  3. Am Schluss der Wahlhandlung gibt der/die Vorsitzende der Wahlkommission das Er­gebnis auch dieser Wahlhandlung bekannt, damit die eventuell nicht Bestätigten noch für eine andere Aufgabe in den Vorstand gewählt werden können.
  4. Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder und der bis zu drei nachrückendenVorstandsmitglieder gemäß der erreichten Stimmenzahl.
§ 5 Die Wahl der Mitglieder der Prüfgruppe
  1. Nach der Aufstellung der Kandidatenliste für die weiteren Mitglieder des Vorstan­des lässt der/die Vorsitzende der Wahlkommission in derselben Form die Kandidatenli­ste für die Mitglieder der Prüfgruppe aufstellen. Über die Anzahl der zu wählenden Mitglieder der Prüfgruppe ist ein Beschluss herbeizuführen (Vorschlag: drei).
  2. Der/die Wahlleiter/in lässt die Kandidatenliste schließen und die Wahl der Prüfgruppe durchführen.
  3. Nach erfolgter Wahl gibt der/die Vorsitzende der Wahlkommission deren Ergebnis be­kannt und leitet dann die konstituierende Sitzung der Prüfgruppe, in der die Mitglieder ihren Vorsitzenden wählen.
  4. Der/die Vorsitzende der Wahlkommission gibt anschließend zu dieser Wahlbekannt, wer zum Vorsitzenden der Prüfgruppe gewählt worden ist.
§ 6 Protokollierung der Wahlergebnisse
  1. Über sämtliche Wahlen ist durch die Wahlkommission ein Protokoll zu fertigen, das bei jedem Wahlvorgang zeigt, wie viel Stimmen für jeden Kandidaten abgegeben worden sind und wer als gewählt anzusehen ist und wer zu den bis zu drei nachrückenden Vorstandsmitgliedern gemäß der erreichten Stimmenzahl zählt.
  2. Das Protokoll ist von sämtlichen Mitgliedern der Wahlkommission zu unterzeich­nen.
  3. Der/die Vorsitzende der Wahlkommission ist ermächtigt, offiziell zu bestätigen,wer in welche Funktion gewählt worden ist und wer in welcher Reihenfolge zu den
  4. bis zu drei nachrückenden Vorstandsmitgliedern gemäß der erreichten Stimmenzahl zählt.
  5. Das Wahlergebnis ist auf geeignete Weise in Neubrandenburg bekanntzumachen.

"Amts- und Funktionsbezeichnungen in diesen Unterlagen werden auch in weiblicher Form verwendet."

Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung tagt entsprechend dem Zeitplan.
  2. Der/die Tagungsleiter/in legt die Reihenfolge der Diskussionsredner fest, um möglichst vielen Mitgliedern das Wort erteilen zu können. Die Redezeit wird auf maximal 5 Minuten festgelegt.
  3. Über die vorliegenden Anträge der Mitglie­derversammlung wird offen abgestimmt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Behindertenverbandes Neubrandenburg e. V. ab dem 16. Lebensjahr.
  4. Das Wort zur Geschäftsordnung kann außerhalb der Reihenfolge der vorgemerkten Red­ner erteilt werden; zu Geschäftsordnungsanträgen erhalten nur ein Redner dafür und ein Redner dagegen das Wort.
  5. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder gefasst; im Zweifelsfall erfolgt eine Auszählung der Stimmen. Beschlüsse zur Satzungsänderung werden mit ¾ Mehrheit der Anwesenden, zur Änderung der Beitragsordnung mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden gefasst.

Ergebnisse der Mitgliederversammlung am 04.09.2021

Unsere Mitgliederversammlung am 09. September 2023 ist sehr gut verlaufen. 57 Teilnehmer entlasteten den alten und wählten den neuen Vorstand. Die Berichte zeichneten ein aktuelles Vereinsbild, das einen kräftigen und lebendigen, sehr gut aufgestellten Behindertenverband Neubrandenburg zeigt.
Jeder, der nicht teilnehmen konnte, hat die Möglichkeit, Berichte und Protokolle in der Geschäftsstelle einzusehen.
 
Vielen Dank für die gute Beteiligung und Ihr Vertrauen!
Axel Wittmann
Vorstandsvorsitzender 

Gewählte Vorstandsmitglieder 2023 bis 2025:

Vorsitzender: Axel Wittmann

Stellv. Vorsitzende: Annika Schmalenberg

Schatzmeister: Annegret Feistauer

Schriftführerin: Prof. Dr. Anke S. Kampmeier

 

Weitere Vorstandsmitglieder: 

Volker Keßling

Ricardo Roth

Dora-Holde Dec

Sylke Ney

Christine Hasselmann

 

Nächste Mitgliederversammlung: 2025

Neubrandenburg, 2024-01-02

Die Jugendsozialarbeit wird gefördert durch:

H Kofinanziert von der Europaischen Union POS
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