- Die Mitgliederversammlung tagt entsprechend dem Zeitplan.
- Der/die Tagungsleiter/in legt die Reihenfolge der Diskussionsredner fest, um möglichst vielen Mitgliedern das Wort erteilen zu können. Die Redezeit wird auf maximal 5 Minuten festgelegt.
- Über die vorliegenden Anträge der Mitgliederversammlung wird offen abgestimmt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Behindertenverbandes Neubrandenburg e. V. ab dem 16. Lebensjahr.
- Das Wort zur Geschäftsordnung kann außerhalb der Reihenfolge der vorgemerkten Redner erteilt werden; zu Geschäftsordnungsanträgen erhalten nur ein Redner dafür und ein Redner dagegen das Wort.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder gefasst; im Zweifelsfall erfolgt eine Auszählung der Stimmen. Beschlüsse zur Satzungsänderung werden mit ¾ Mehrheit der Anwesenden, zur Änderung der Beitragsordnung mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden gefasst.