Aktuelles
Einführung der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen
Mobilitäts-Scouts (-Tester) gesucht
Mit der Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2012 hat der Gesetzgeber die Einführung der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen eingeführt. Seit dem 01.01.2016 müssen alle neu angeschafften Fernlinienbusse mit zwei Rollstuhlstellplätzen ausgestattet sein. Ab dem 01.01.2020 gilt dies für alle Fernlinienbusse.
Um den Prozess der Einführung der Barrierefreiheit zu begleiten, hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) seit Oktober 2014 die Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse eingerichtet. Zur Überprüfung der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen, hat der BSK Mobilitäts-Scouts im Einsatz, die durch Testfahrten mit dem Fernlinienbus diesen auf Barrierefreiheit testen und überprüfen. Dabei wird die gesamte Reisekette (Buchung –Anreise –Reise –Abreise) betrachtet.
Gesucht werden Mobilitäts-Scout, die Lust und Laune haben, durch Testfahrten mit dem Fernlinienbus diesen auf Barrierefreiheit zu prüfen.
Gesucht werden Mobilitäts-Scout, die Lust und Laune haben, durch Testfahrten mit dem Fernlinienbus diesen auf Barrierefreiheit zu prüfen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., Meldestelle barrierefreie Fernlinienbusse, Kurfürstenstr. 131, 10785 Berlin
Quelle: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK)